Europäische Datenschutzgrundverordnung

Seit Mai 2018 stellt die EU-DSGVO neue Anforderungen an den Schutz personenbezogener Daten bei allen Angeboten, die sich an Menschen in der EU richten. Schon das Betreiben einer ganz normalen Website ohne Kontaktformulare, Cookies oder Social Media Buttons lässt unvermeidliche Datenflüsse entstehen, für die man ohne Wenn und Aber verantwortlich ist. Und Datenschutzverstöße können empfindlich teuer werden.

Keine Angst, es ist nach wie vor möglich, Websites vorzuhalten, Newsletter zu versenden und per E-Mail zu kommunizieren, sich mit Werbung an die Öffentlichkeit zu wenden oder Online-Shops zu betreiben. Aber man muss sich zu jedem Zeitpunkt darüber klar sein, welche personenbezogene Daten dabei erhoben werden, auf welche Weise man sie verarbeitet und wem man sie während der Verarbeitung möglicherweise zugänglich macht. Nicht alles, was möglich ist, ist auch erlaubt.

Für Ihre Website benötigen Sie aufgrund der DSGVO neben dem Impressum eine Datenschutzerklärung, die in klaren Worten umfasst, was mit den personenbezogenen Daten passiert, die Ihre Besucher oder Kunden beim Website-Besuch hinterlassen, und welche Rechte die Betroffenen haben, etwa auf Auskunft oder Berichtigung.

Auch innerhalb Ihres Unternehmens sind durch die DSGVO eine Menge Dinge zu beachten, sei es im Umgang mit Kundendaten, sei es im Bereich des Mitarbeiterdatenschutzes. Sollten Sie nicht nur gelegentlich personenbezogene Daten verarbeiten oder haben in Ihrem Unternehmen mehr als eine Handvoll Leute Zugang zu diesen Daten, dann benötigen Sie möglicherweise auch einen internen oder externen Datenschutzbeauftragten. Dieser steht dem Verantwortlichen zur Seite und hilft ihm, das Risiko von Datenschutzverstößen zu minimieren und die gesetzlichen Regelungen einzuhalten.

Datenschutzbeauftragte

Als zertifizierte betriebliche und behördliche Datenschutzbeauftragte (Integrata) kann ich Ihnen bei all Ihren Fragen rund um den Datenschutz behilflich sein, die nicht den Charakter einer individuellen, verbindlichen Rechtsberatung haben und insofern das Heranziehen eines Juristen erforderlich machen.

 

Was können Sie selbst tun?

Falls Sie ein Privatmensch sind oder unter die Kleinunternehmer-Regelung fallen, können Sie bei verschiedenen Medien-Kanzleien kostenlose Vorlagen für Datenschutz-Erklärungen downladen.

Allerdings dürfen diese Erklärungen nicht einfach blanco übernommen werden, sondern müssen an die tatsächlichen Verhältnisse Ihrer Angebote angepasst werden. Im Zweifelsfall also unbedingt jemanden fragen, der sich auskennt.